Die Kreisstadt Steinfurt ist verpflichtet, für die Bereiche, in denen sie wie eine Privatfirma tätig ist, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese Bereiche sind zur Zeit das Markt- und Kirmeswesen sowie die eigene Kantine im Rathaus. Außerdem muss die Kreisstadt Steinfurt die Umsatzsteuer aus Rechnungen an ausländischen Firmen, die keinen Sitz und keine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland haben, direkt an das Finanzamt weiterleiten.