Zwangsversteigerungen
Sofern ein Eigentümer von bebautem oder unbebautem Grundbesitz seine offenen Forderungen bei der Kreisstadt Steinfurt nicht begleicht, prüft die Vollstreckungsbehörde, ob dieses Vermögen zur Tilgung der Schulden einzusetzen ist. Die Vollstreckungsbehörde leitet selbständig die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht ein und meldet die offenen Forderungen an. Bei laufenden Zwangsversteigerungen prüft die Vollstreckungsbehörde, ob ein Beitritt zur Zwangsversteigerung notwendig ist.
Bevor die Zwangsversteigerung eingeleitet wird, werden umfangreiche Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Außerdem wird die Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens dem Schuldner schriftlich angekündigt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen auf, um eine Zwangsversteigerung durch eine gütliche Einigung zu verhindern.