Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Aus besonderem Anlass, z. B. Schützenfeste, kann unter erleichterten Voraussetzungen ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe gestattet werden.
Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Bei der Verwendung von Getränkeschankanlagen ist die beabsichtigte Inbetriebnahme im Vorfeld der Veranstaltung dem Ordnungsamt anzuzeigen.
vorzulegende Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag. Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer des Antragstellers, Anlass und Zeitraum des Gaststättenbetriebes; örtliche Lage, Art und Anzahl der Getränke-, Speisenstände
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
25,00 € bis 200,00 €