Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der bezogenen Frischwassermenge.

Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der nachgewiesenen auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

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Montag:
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und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

Bezeichnunggültig abGebühr / m³ bezogene Frischwassermenge
Ableitung des Schmutzwassers20251,66 €
Reinigung des Schmutzwassers20251,64 €
Starkverschmutzung gem. § 4 Abs. 7 - 11 für Brauerreien ein Zuschlag von20250,42 €
Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers mittels Druckentwässerung20252,47 €
Erhebung und Abrechnung der Nebenmessstelle für Wasserschwundmengen
(z. B. Gartenwasserzähler)
20258,30 €/Zähler

Kontakte:

Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-139
Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-163