Insolvenzverfahren
Die Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die Erfassung, Bearbeitung und Überwachung der neuen und laufenden Insolvenzverfahren. Im Rahmen dieser Aufgabe werden die offenen Forderungen zusammengetragen, qualifiziert und über den Insolvenzverwalter zum Insolvenzverfahren angemeldet.
Die Insolvenzverfahren werden bis zum Abschluss/bis zur Restschuldbefreiung verfolgt und eventuelle Quotenzahlungen entgegengenommen.