Übermäßige Straßenbenutzung
Erlaubnis nach § 29 StVO (Marscherlaubnisse, Schützenfestumzüge, Strassenradrennen, Marathonläufe, Volksläufe /-märsche)
vorzulegende Unterlagen:
- schriftlicher formloser Antrag, der über Inhalt und Umfang der Veranstaltung genaustens informiert
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Gebühren gemäß Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Strassenverkehr Nr. 263 (Erlaubnisse) von 10,20 bis 767,00 Euro,
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand von 767,00 bis 2.301,00 Euro.