Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO
Baumaßnahmen
Anträge sind schriftlich zu stellen bei Baumaßnahmen bei in Anspruchnahme von öffentlichen Straßen und Wegen (Straßen- und Gehwegsperrungen) unter Vorlage von Verkehrszeichenplänen mit eventuellen Umleitungen, Zeitdauer der Maßnahmen sowie Angaben der verantwortlichen Personen mit Anschrift und Telefon (Handy) gem. § 45 Abs. 6 StVO.
Verkehrszeichenanordnungen
Anordnen von offiziellen Verkehrszeichen, Signalanlagen, Beschilderungen von verkehrsberuhigten Bereichen, Zonenhaltverbote, Fußgängerbereichen.
Anträge können von jedem Bürger gestellt und müssen schriftlich eingereicht werden sowie eine fundierte Begründung enthalten.
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Gebühren werden nach der Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 261 in Höhe von 10,00 bis 767,00 Euro, je nach Aufwand, erhoben.