Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte gilt ab sofort für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Gremien die sog. 3G-Regel.
Alle Teilnehmenden müssen eine erfolgte Immunisierung (Impfung oder Genesung) oder eine aktuelle Testung nachweisen. Es erfolgt eine Einlasskontrolle.