Einführung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Die Ehrenamtskarte würdigt vorbildliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Land NRW. Ausgezeichnet werden Engagierte, die sich im besonderen zeitlichen Umfang von wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. jährlich 250 Stunden ohne pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich engagieren. Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarten können als Dankeschön für ihren freiwilligen Einsatz von zahlreichen Vergünstigungen in den Kommunen, beim Land, bei öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie bei vielen Unternehmen profitieren.
Zusätzlich zur bereits etablierten Ehrenamtskarte NRW hat das Land nun eine „Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW“ einführt. Diese Karte sollen langjährig Engagierte erhalten, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben. Die geltenden Kriterien zur klassischen Ehrenamtskarte entfallen hierbei und die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig.
Die für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte erforderlichen 25 Jahre im Ehrenamt können sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Auch Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert. Der bei der klassischen Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) entfällt hierbei. Alle anderen Kriterien gelten analog (gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement, keine pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen). Die Karte hat eine lebenslange Gültigkeit, so dass keine Verlängerung/ Neubeantragung nötig ist. Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die klassische Ehrenamtskarte geboten werden.
Ehrenamtliche, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW noch für eine andere vergleichbare Auszeichnung des Landes erfüllen, sollen auf diese Weise ebenfalls eine entsprechende Würdigung erhalten.
Das Verfahren dazu ist relativ unbürokratisch. Das ehrenamtliche Engagement kann in verschiedenen Organisationen erbracht worden sein oder gesammelt in einer Organisation/Institution. Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Jubiläums-Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen. Sollte dies nicht möglich sein, da das Ehrenamt schon länger zurückliegt und die Organisation ggf. keine Unterlagen mehr hat, reicht auch die Bestätigung des Ehrenamtlers selbst.
- Antrag auf Ausstellung und Vorschlag auf Ausstellung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW (unter Formulare/Downloads)
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte des Landes NRW unter Ehrenamtskarte NRW | ENGAGIERT in NRW