3G-Regel für Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Gremien
Veröffentlicht am:
07.09.2021
Quelle:Eigenbericht
Autor:Sarina Boonk - Innere Dienste
Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte gilt ab sofort für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Gremien die sog. 3G-Regel.
Alle Teilnehmenden müssen eine erfolgte Immunisierung (Impfung oder Genesung) oder eine aktuelle Testung nachweisen. Es erfolgt eine Einlasskontrolle.
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