Minijobs bis 400 Euro monatlich
Die neuen Bedingungen für geringfügig Beschäftigte:
Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte Hausfrauen, Rentner, Studenten oder Schüler können ab 01.04.2003 400 Euro mit einem Minijob oder Nebenverdienst verdienen.
Einzig der Arbeitgeber muss pauschale Abgaben für Steuern und Sozialversicherung zahlen.
Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Auskünfte erteilt das Finanzamt oder die Krankenkasse.