Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.
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- Personalausweis oder Pass - Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht in dieser Stadt erworben wurde - Nachweis über Erste Hilfe bei Krankenkraftwagen. Entfällt i.d.R. bei Führerscheininhabern der alten Klasse 2 bzw. Inhabern der Kl. C1, C und D. - Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 Fahrerlaubnisverordnung (FeV, EU-Führerschein in Scheckkartenformat). Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 oder der Klasse B ist Grundvoraussetzung. -. - Ortskundenachweis. Für die Erlaubnis Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen müssen Sie ferner Ihre Ortskenntnisse für das Gebiet nachweisen, in dem Sie Personen befördern wollen. - Gesundheitszeugnis eines Amtsarztes oder eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin zusätzlich Gutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV.