Unterlagen für Hunde der Anlage 1 und 2 oder gefährliche Hunde
- polizeiliches Führungszeugnis
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherung
- Mikrochip
- überwiegend besonderes Interesse zur Haltung eines Hunde (nur Anlage 1 oder gefährliche Hunde)
- Verhaltensprüfung (zur Maulkorbbefreiung)