Abmeldung (Einwohner- & Meldewesen)

Eine Abmeldung in Steinfurt ist erforderlich, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht
  • Ihre Nebenwohnung aufgeben.

Informationen rund um die Abmeldung

Wenn die ganze Familie aus Steinfurt weg zieht, muss das ausgefüllte Formular von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden. Die Abmeldung kann nur der oder die Betreffende oder ein ebenfalls fortziehendes Familienmitglied abgeben.

Den Abmeldeschein erhalten Sie gebührenfrei im Rathaus.

Sie erhalten eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Sonstige Personen - Hauptmieterinnen und Hauptmieter oder Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber oder Eigentümerinnen und Eigentümer - können Auszüge nur formlos erklären. Das Melderegister wird dann bereinigt.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erfoderlich. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-380

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Rechtsgrundlage:

Bundesmeldegesetz -BMG-

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-318