Elterngeld
Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Gewährung von Elterngeld
Was ist das Elterngeld?
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind im Jugendamt des Kreises Steinfurt erreichbar unter der Telefon-Nr. 02551 / 690.
Außerdem finden Sie weitere Informationen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort gibt es eine Broschüre und einen Elterngeld-Rechner zur Berechnung Ihrer Ansprüche. Hier finden Sie den Text des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes ( Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG).
sowie nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage:
Kontakte:
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Menschen mit Behinderungen, Schwerbehindertenausweise
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