Spielgruppen in Steinfurt und Begriffsdefinitionen

Spielgruppen:

Träger:
Evgl. Kirchengemeinde
Borghorst / Horstmar
Kroosgang 44
Träger:
Evgl. Kirchengemeinde
Burgsteinfurt
Bohlenstiege 34
Träger:
Kath. Kirchengemeinde
St. Nikomedes
Pastoratsweg 8

Ansprechpartnerin:
Frau van Treeck
Von Kleist Straße 2
02552 / 62525

Ansprechpartnerin:
Frau Dömer
Meteler Stiege 47
02551 / 82725

Ansprechpartnerin:
Frau Gedenk
Altenberger Str. 267
02552 / 98137




Begriffsdefinitionen:

Kindergärten
sind Einrichtungen, in denen in der Regel Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Gruppen von 25 Kindern in den Vor- und Nachmittagsstunden betreut werden.

Tagesstättenplätze
Hierunter versteht man einen Kindergartenplatz mit Betreuungüber Mittag (Mittagessen und Ruhe/Schlafmöglichkeit).

Horte
Der Hort ist eine Tageseinrichtung für Schüler/innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zeiten vor der Schule z.B. ab 7 Uhr und nach Beendigung des Schulunterrichts z. B. nach 12.30 Uhr verbringen die Kinder im Hort.

Regelgruppen
beinhalten Kindergartenplätze mit Vor- und Nachmittagsbetreuung (auch in Regelgruppen ist eine Übermittagbetreuung möglich).

Kleine altersgemischte Gruppen
sind für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht. In der Regel bilden 8 Kindergartenkinder und 7- unter 3-jährige Kinder eine kleine alters gemischte Gruppe. Die Gruppenstärke von 15 Kindern bedeutet eine überschaubare Größe. Außerdem ist die Personalausstattung im Vergleich zu allen anderen Tagesgruppen erhöht. Wegen des unterschiedlichen Schlaf- und Ruhebedürfnisses der kleinen Kinder sind ausreichende Rückzugsräume erforderlich.

Große alters gemischte Gruppe
Sie setzt sich aus Kindergartenkindern und Schulkindern zusammen. Häufig entwickeln sich diese großen alters gemischten Gruppen in kombinierten Tageseinrichtungen zu reinen Hortgruppen.

Spielgruppen
Unter Spielgruppen versteht man geschlossene oder offene Gruppen, die sich zwei- bis dreimal wöchentlich stundenweise treffen. Sie werden zumeist von Vereinen oder Privatpersonen sowie von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe betrieben.