Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen
Lotterien sind Glücksspiele, bei denen einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.
Ausspielungen sind Glücksspiele, deren Gewinne aus Sachpreisen bestehen. Tombolen sind Ausspielungen im Sinne der Allgemeinen Erlaubnis.
Mit Wirkung vom 25.02.2013 ist eine „Allgemeine Erlaubnis“ von „Kleinen Lotterien und Ausspielungen“ unter den weiter unten aufgeführten Bedingungen durch den Innenminister des Landes NRW erteilt worden. Diese Veranstaltungen sind jedoch anzeigepflichtig.
Weiter Informationen finden Sie im Merkblatt über Kleine Lotterien/Ausspielungen.