Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Diese Teilungsgenehmigung ist Voraussetzung für die Veränderung im Kataster und im Grundbuch. Mit der baurechtlichen Prüfung wird sichergestellt, dass durch die Grundstücksteilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die dem Bauordnungsrecht entgegenstehen. Die Teilung eines unbebauten Grundstücks bedarf keiner Genehmigung.