Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Sie sind ledig oder geschieden und erwarten ein Kind?

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor Geburt des Kindes beim Standesamt beurkundet werden.

Sie ist von beiden Elternteilen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes abzugeben.

Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.

Bitte vereinbaren Sie für die Vaterschaftsanerkennung einen Termin beim Standesamt.

Mitzubringen sind:

  1. Mutterpass
  2. Geburtsurkunden beider Elternteile
  3. gültige Personalausweise
  4. ein Nachweis, dass die Mutter des Kindes ledig/geschieden ist
    (erweiterte Meldebescheinigung, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk/Scheidungsurteil)


Kreisstadt Steinfurt - Standesamt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925 - 0
Fax
02552 / 925 - 390

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.

Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)


 

Gebühren:

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Kontakte:

Gudrun Frahling (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-143
Mechthild Fabry (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-142
Frau Saatjohann (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-142