Umsatzsteuer

Die Kreisstadt Steinfurt ist verpflichtet, für die Bereiche, in denen sie wie eine Privatfirma tätig ist, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese Bereiche sind zur Zeit das Markt- und Kirmeswesen sowie die eigene Kantine im Rathaus. Außerdem muss die Kreisstadt Steinfurt die Umsatzsteuer aus Rechnungen an ausländischen Firmen, die keinen Sitz und keine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland haben, direkt an das Finanzamt weiterleiten.


Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-370

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Rechtsgrundlage:

Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit dem Körperschaftssteuergesetz

Kontakte:

Leon Wenke (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-132