Schnellnavigation Seitenkopf_Hauptnavigation leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf_Hauptnavigation
zum Seitenanfang
Flag of Germany
Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Straßenverkehrsordnung / Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Servicezeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsfahrverbote

Anträge müssen schriftlich gestellt werden u. a. für Schwer-, Langguttransporte, Transporte mit Überbreite sowie für Fahrten mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen.

Ausnahmen sonstiger Art

Ausnahmen von Haltverboten, eingeschränkten Haltverboten, Befahren von Fußgängerzonen auch außerhalb der Ladezeiten, Überschreiten von Parkzeiten (Parkscheibenregelung) sowie Ausnahmegenehmigungen in begründeten Ausnahmefällen (Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde).

Anwohnerparkausweise bzw. Parkausweise für Innenstadtbewohner auf bewirtschafteten Parkplätzen (Parkscheibenregelung, Parkscheinregelung).

An die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind strenge Maßstäbe zu stellen, so dass es einer präzisen Sachdarstellung für einen entsprechenden Antrag bedarf. Die Anträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.



Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

Die Gebühren werden nach der Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 264 in Höhe von 10,20 Euro bis 767,00 Euro erhoben.

Für Anwohnerparkausweise sowie Ausnahmen von der Parkschein- und Parkscheibenregelung für Innenstadtbewohner auf bewirtschafteten Parkplätzen wird eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kontakte:

Herr Struck (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-355

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

Funktionen

  • Administration
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Bildnachweise
  • Sitemap
Besuchen Sie uns auch hier:
  • Facebookseiten der Kreisstadt Steinfurt
  • Steinfurt Tweet
Navigation
  • Bagno Sound Garden
    • Teilnahme
    • Anmeldung
    • Aktuelles
    • Historie
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2019
      • 2018
      • 2017
      • 2016
      • 2015
    • Anfahrt
    • Kontakt