Geburtsbeurkundung
Geburtsbeurkundung
Die Geburt eines neu geborenen Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde (z. B. Matias Spital Rheine = Standesamt Rheine) binnen einer Woche angezeigt werden.
Grundsätzlich sind vorzulegen:
- Geburtsanzeige
- Personalausweise/Nationalpass
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde der Eltern
- evtl. Vaterschaftsanerkennung
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.
Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)
Gebühren:
Für die Ausstellung der ersten Urkunde: | 14,00 € |
Für jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: | 7,00 € |
Porto je nach Aufwand: | 2,00 € - 6,00 € |