Schulbezirke
Aufgrund der Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2006 sind die Schulbezirke für die Grundschulen in der Kreisstadt Steinfurt mit Ablauf des Schuljahres 2007/2008 entfallen, die zwischenzeitlich neu eingeführten Schuleinzugsbereiche gem. § 84 SchulG wurden in der Kreisstadt Steinfurt nicht gebildet.
Somit hat jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Bei einem Anmeldeüberhang entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien (z. B. Geschwisterkind, Schulweg) über die Aufnahme, im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
sowie nach Vereinbarung