Melderechtliche Bescheinigungen

Meldebescheinigung

Die Kreisstadt Steinfurt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Wohnung gemeldet sind.

Die Bescheinigung kann schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-380

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Gebühren:

9,00 €

Gebührenfrei sind:

  • Bescheinigung für das Versorgungsamt
  • Haushaltsbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen
  • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke

Rechtsgrundlage:

Bundesmeldegesetz -BMG-

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-318