Haftpflichtversicherung
Sie haben einen Haftpflichtschaden, der durch einen städtischen Mitarbeiter verursacht oder von einem städtischen Fahrzeug oder Grundstück ausgegangen worden ist ?
Um Ihre möglichen Ansprüche geltend machen zu können, bedarf es einer Meldung an den zuständigen Sachbearbeiter.
Dieser leitet Ihre Anträge an die Versicherungen weiter, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
sowie nach Vereinbarung