Klimaschutz im Ehrenamt - Förderprogramm der Kreisstadt Steinfurt

Rathaus mit Vorplatz© Kreisstadt Steinfurt Die Kreisstadt Steinfurt schätzt und unterstützt das ehrenamtliche Engagement im Klimaschutz. Ehrenamtliche leisten als wichtige Multiplikatoren einen entscheidenden Beitrag, um Klimaschutz in die Breite zu tragen und mehr Menschen dafür zu begeistern. Nur gemeinsam mit den engagierten Helferinnen und Helfern können zahlreiche Klimaschutzprojekte in Steinfurt umgesetzt werden.

Um die ehrenamtliche Klimaschutzarbeit weiter zu stärken und zu unterstützen, fördert die Kreisstadt Steinfurt darum Projekte, welche die Stadt nachhaltig voranbringen, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern und aktiv zum Klimaschutz, Umweltschutz oder der Biodiversität beitragen.

Gefördert werden nach eigenem Ermessen diverse Maßnahmen, wie zum Beispiel Aktionen und Veranstaltungen im Klimaschutz oder Umweltbereich, Energiesparinitiativen, Durchführung von Blumen- oder Baumpflanzaktionen auf öffentlichem Grund. Pro Projekt werden max. 500,00 € an Sachausgaben erstattet. Insgesamt stehen 5.000,00 € im Förderprogramm bereit. Die Finanzierung erfolgt dabei nicht durch Steuergelder, sondern gemäß §6 EEG aus Mitteln der freiwilligen Beiträgen der Windkraftproduzenten.

Für alle Fragen zum Thema steht Ihnen die Steinfurter Klimaoffensive gerne zur Verfügung.

Bedingungen:

  1. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Vereine, die ihren Hauptwohnsitz in Steinfurt haben.
  2. Die Maßnahme muss auf der Gebietsfläche der Stadt Steinfurt umgesetzt werden.
  3. Die Maßnahme muss einen konkreten Bezug zum Thema Klimaschutz haben.
  4. Im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung ist beim Klimaschutzmanagement der Stadt Steinfurt eine kurze Beschreibung der Maßnahme einzureichen.
  5. Die Maßnahme muss einen öffentlichen Zweck verfolgen.
  6. Maßnahmen, die den öffentlichen Raum betreffen, müssen im Vorfeld mit der Stadt Steinfurt abgesprochen werden.
  7. Pro Projekt werden max. 500 € an Sachausgaben erstattet.
  8. Es zählt das Ausgaben-Erstattungsprinzip.
  9. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zuschüsse werden nur so lange gewährt, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  10. Wenn falsche Angaben gemacht werden, müssen die Mittel wieder zurück gezahlt werden.
  11. Jedes Projekt kann nur einmal gefördert werden.
  12. Mit den Maßnahmen darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Es gilt das Refinanzierungsverbot.
  13. Bei eventuellen Druckerzeugnissen oder anderen Bewerbungen in der Öffentlichkeit muss die Stadt Steinfurt als Fördermittelgeber namentlich genannt werden.
  14. Bei Umsetzung der Maßnahme behält sich die Stadt Steinfurt vor, Fotos zu machen und in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
     


Kreisstadt Steinfurt - Stab Klimaschutz, Umwelt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

Karen Zacheja (Verwaltungsaufgaben im Klima- und Umweltschutz)
Telefon 02552 / 925-244