Kulturförderrichtlinien der freien Kulturarbeit in der Kreisstadt Steinfurt

Kultur in ihrer kreativen und innovativen Vielfalt ist ein unerlässlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Mit einem breiten Spektrum an kulturell abwechslungsreichen und qualifizierten Angeboten soll die Bevölkerung in allen sozialen Schichten angesprochen und der Stellenwert der Kultur in der Kreisstadt Steinfurt erhalten und ausgebaut werden.

Hierfür vergibt die Kreisstadt Steinfurt nach den jährlich verfügbaren Haushaltsmitteln eine freiwillige Kulturförderung. Die Richtlinien wurden zum 01.01.2025 neu gefasst.

Der Antrag auf einen Förderzuschuss des Projektes muss schriftlich erfolgen. Für die Antragstellung sind das Projektdatenblatt mit dem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Stabsstelle Wirtschaft und Kultur einzureichen.

Antragsberechtigt sind ortsansässige Vereine, Initiativen und Einzelpersonen. Eine Kooperation mit Projektpartnern ist wünschenswert. Die Veranstaltungen müssen ortsbezogen und/oder ortsteilübergreifend sein und das öffentliche Interesse bedienen.

Der Ausschuss für Bildung, Schule, Kultur und Sport (ABSKS) der Kreisstadt Steinfurt beschließt in den Sitzungen über die Vergabe und Höhe der Förderung der eingereichten Anträge. Die Antragsunterlagen sind bis spätestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung des ABSKS bei der Stabsstelle Wirtschaft und Kultur im Rathaus der Kreisstadt Steinfurt einzureichen.

Ausschusstermine:

  • 25. März 2025
  • 01. Juli 2025
  • 02. September 2025
  • 25. November 2025


Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-390

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

Sabine Sitte
Sabine Sitte (Innenstadt und Kultur)
Telefon 02552 / 925-158