Kulturförderrichtlinien der freien Kulturarbeit in der Kreisstadt Steinfurt
Kultur in ihrer kreativen und innovativen Vielfalt ist ein unerlässlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Mit einem breiten Spektrum an kulturell abwechslungsreichen und qualifizierten Angeboten soll die Bevölkerung in allen sozialen Schichten angesprochen und der Stellenwert der Kultur in der Kreisstadt Steinfurt erhalten und ausgebaut werden.
Hierfür vergibt die Kreisstadt Steinfurt nach den jährlich verfügbaren Haushaltsmitteln eine freiwillige Kulturförderung. Die Richtlinien wurden zum 01.01.2025 neu gefasst.
Der Antrag auf einen Förderzuschuss des Projektes muss schriftlich erfolgen. Für die Antragstellung sind das Projektdatenblatt mit dem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Stabsstelle Wirtschaft und Kultur einzureichen.
Antragsberechtigt sind ortsansässige Vereine, Initiativen und Einzelpersonen. Eine Kooperation mit Projektpartnern ist wünschenswert. Die Veranstaltungen müssen ortsbezogen und/oder ortsteilübergreifend sein und das öffentliche Interesse bedienen.
Der Ausschuss für Bildung, Schule, Kultur und Sport (ABSKS) der Kreisstadt Steinfurt beschließt in den Sitzungen über die Vergabe und Höhe der Förderung der eingereichten Anträge. Die Antragsunterlagen sind bis spätestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung des ABSKS bei der Stabsstelle Wirtschaft und Kultur im Rathaus der Kreisstadt Steinfurt einzureichen.
Ausschusstermine:
- 25. März 2025
- 01. Juli 2025
- 02. September 2025
- 25. November 2025
sowie nach Vereinbarung