Geburtsbeurkundung

Geburtsbeurkundung

Die Geburt eines neu geborenen Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde (z. B. Matias Spital Rheine = Standesamt Rheine) binnen einer Woche angezeigt werden.

Grundsätzlich sind vorzulegen:

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweise/Nationalpass
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde der Eltern
  • evtl. Vaterschaftsanerkennung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.



Kreisstadt Steinfurt - Standesamt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925 - 0
Fax
02552 / 925 - 390

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.

Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)


 

Gebühren:

Für die Ausstellung der ersten Urkunde:14,00 €
Für jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird
und in einem Arbeitsgang hergestellt wird:
7,00 €
Porto je nach Aufwand:2,00 € - 6,00 €

Kontakte:

Gudrun Frahling (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-143
Mechthild Fabry (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-142
Frau Saatjohann (Standesbeamtin)
Telefon 02552 / 925-142