Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, oder hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann dieser Personenstandsfall auf Antrag im Geburts-, Ehe- oder Sterberegister bei dem zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländischer Flüchtlinge.
Außerdem kann der Antrag durch die Eltern, Kinder, Ehegatten und Lebenspartner gestellt werden.
Über die vorzulegenden Unterlagen informiert Sie Ihr Standesamt.
Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.
Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)