Vollstreckungsaußendienst/Vollziehungsbeamte
Wurden Forderungen der Kreisstadt Steinfurt trotz Mahnung und Forderungspfändungen nicht beglichen, beauftragt die Vollstreckungsbehörde den/die Vollziehungsbeamten/in, um vor Ort Sachpfändungen vorzunehmen. Nach vorheriger schriftlicher Terminankündigung wird die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsucht.
Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu dem/der zuständigen Vollziehungsbeamten/in auf, um eine Hausdurchsuchung zu vermeiden.