Bauantrag
In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen, es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65,66 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Freistellungsregelung (§ 67 BauO NRW - freigestellte Vorhaben) mit einem gesonderten Verfahren.
Weitere Informationen zu genehmigungsfreien Bauvorhaben
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