Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der bezogenen Frischwassermenge.
Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der nachgewiesenen auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Bezeichnung | gültig ab | Gebühr / m³ bezogene Frischwassermenge |
Ableitung des Schmutzwassers | 2025 | 1,66 € |
Reinigung des Schmutzwassers | 2025 | 1,64 € |
Starkverschmutzung gem. § 4 Abs. 7 - 11 für Brauerreien ein Zuschlag von | 2025 | 0,42 € |
Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers mittels Druckentwässerung | 2025 | 2,47 € |
Erhebung und Abrechnung der Nebenmessstelle für Wasserschwundmengen (z. B. Gartenwasserzähler) | 2025 | 8,30 €/Zähler |