Sondernutzungen

Als Straßenbaulastträger ist das Tiefbauamt der Kreisstadt Steinfurt verkehrssicherungspflichtig. Werden öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch genutzt (z. B.: Überfahren von Gehweg- und Radwegbereichen mit Bau- und Lieferfahrzeugen, Baumaterial-, Container- und Gerätelagerung, Kran- oder Gerüstaufstellung), bedarf diese Sondernutzung gemäß § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) der Genehmigung des Tiefbauamtes.

Die Sondernutzungsgenehmigung soll u. a. dem Schutz und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Leichtigkeit des Verkehrs dienen.

Der Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen ist rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens einzureichen.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

gebührenpflichtig - in der Regel 72,00 €

Kontakte:

Frank Sundermann (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-205
Birgit Gerdener (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-208