Abwassergebühr

Für die Inanspruchnahme der Einrichtung der städtischen Abwasseranlagen erhebt die Kreisstadt Steinfurt zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren.

Bei der Abwassergebühr unterscheidet die Kreisstadt Steinfurt zwischen der

  • Schmutzwassergebühr, die sich nach dem Frischwasserbezug richtet und die von den Stadtwerken Steinfurt GmbH im Auftrag der Kreisstadt Steinfurt erhoben werden und
  • der Niederschlagswassergebühr , die sich nach der befestigten Fläche pro Grundstück richtet und von der Kreisstadt Steinfurt erhoben wird.


Rechtsgrundlage:

Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NW, städt. Beitrags- und Gebührensatzung

Kontakte:

Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-139
Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-163