Unterlagen für Sterbefallbeurkundung
Folgende Urkunden sind erforderlich:
- eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
- bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis
- bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggf. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und den Personalausweis
- bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggf. mit Übersetzung (s.o.), den Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
- bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o), den Personalausweis und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.
Alle Urkunden und ggf. die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen. Die gewünschten Urkunden werden dem Bestatter ausgehändigt, der gleichzeitig die Beerdigungserlaubnis oder - falls erforderlich - einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland erhält.