Bebauungsplan Nr. 53b "nördlich Meteler Stiege - östlicher Teil" - 2. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der 2. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53b "nördlich Meteler Stiege - östlicher Teil" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 28.06.2024 bis zum 09.08.2024 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schritflich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder - 239 an.
sowie nach Vereinbarung