Jung kauft Alt – Förderprogramm der Kreisstadt Steinfurt
Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" der Kreisstadt Steinfurt zielt darauf ab, den Erwerb und die Sanierung älterer Immobilien (min. 30 Jahre) durch junge Familien und Einwohner (max. 40 Jahre alt) zu fördern.
Durch dieses Programm sollen nicht nur Gebäude erhalten, sondern auch Leerstand reduziert und die Attraktivität der älteren Stadtviertel gesteigert werden.
Die Kreisstadt Steinfurt fördert nach eigenem Ermessen den Kauf von Altbauten in den geschlossenen Ortslagen Steinfurts nach den untenstehenden Richtlinien.
Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" besteht aus folgenden, aufeinander aufbauenden Bausteinen:
- Einmalige Förderung einer energetischen Beratung / Erstellung Sanierungsfahrplan
Hierbei erstellt ein Energieberater, der beim Bundesamt für Ausfuhrkontrollen (BAFA) gelistet ist, einen Energiebericht inkl. eines möglichen Sanierungsfahrplans für den Altbau. Die Kreisstadt übernimmt 30 % (aber maximal 400,00 Euro) für die Energieberatung. Außerdem fördert der Bund 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. 10 % der Beratungskosten müssen als Eigenanteil vom Eigentümer getragen werden. Die Förderung für eine energetische Vor-Ort-Beratung ist verpflichtend für die Teilnahme an dem 2. und 3. Förderbaustein. - Förderung einer Effizienzmaßnahme
Die Kreisstadt Steinfurt fördert weiterhin die Umsetzung einer energetischen Maßnahme, die aus dem Sanierungsfahrplan hervorgeht, mit 50 % Förderung, höchstens aber 500,00 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme ist verpflichtend für die Teilnahme an dem 3. Förderbaustein. - Laufende jährliche Förderung für den Erwerb eines Altbaus
Gefördert wird der Erwerb eines Altbaus über eine Laufzeit von maximal fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages über den geförderten Altbau. Die Käufer erhalten jährlich einen Grundbetrag von 800,00 Euro, für jedes Kind zusätzliche 400,00 Euro. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 2.000,00 Euro pro Jahr (bei 3 Kindern und mehr).
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 31.12.2024. Über eine Verlängerung entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Die Richtlinien sowie die Anträge finden Sie unter Formulare/Downloads auf diese Seite.
Bei Fragen steht Ihnen das Klimaschutzmanagement gerne zur Verfügung.
Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie im unter
sowie nach Vereinbarung