Vollstreckungsinnendienst
Nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist für die Beitreibung von Geldforderungen die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde zuständig. Die Vollstreckungsbehörde wird immer dann tätig, wenn Zahlungspflichtige ihren Zahlungsverpflichtungen auch nach der Mahnung nicht nachkommen.
Für öffentlich-rechtliche Forderungen darf die Stadtkasse selbständig Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören Konto- und Lohnpfändungen, Beauftragung des/der Vollziehungsbeamten/in für Sachpfändungen vor Ort (Hausdurchsuchung) usw.
Privatrechtliche Forderungen der Kreisstadt Steinfurt werden nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung verfolgt. Falls kein vollstreckbarer Titel vorliegt, leitet die Stadtkasse das amtsgerichtliche Mahnverfahren ein.
Nach den gleichen Vorschriften werden auch Amtshilfeersuchen anderer Behörden in der Vollstreckungsbehörde bearbeitet.
Sofern Zahlungsschwierigkeiten bestehen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsbehörde auf, um Vollstreckungsmaßnahmen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, zu vermeiden.