Flächennutzungsplan

Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Kreisstadt Steinfurt wurde aus dem "Regionalplan für den Bereich der Bezirksregierung Münster - Teilabschnitt Münsterland" entwickelt. Die Planungshoheit liegt bei der Kreisstadt Steinfurt. Über die Aufstellungen sowie die nachfolgenden Änderungen entscheidet der Rat der Kreisstadt Steinfurt auf Basis der vorherigen Beschlussempfehlung durch den Planungsausschuss. Im Gegensatz zu Bebauungsplänen fällt der Flächennutzungsplan nicht unter das Ortsrecht und stellt somit keine Satzung dar. Der Flächennutzungsplan stellt die Grundlagen der künftigen städtischen Entwicklungen dar. Bebauungspläne sind aus dem  Flächennutzunsplan zu entwickeln.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
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sowie nach Vereinbarung


 

Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB)

Kontakte:

Stefan Albers (Fachdienstleiter)
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Benedikt Epping (Sachbearbeiter)
Stadtplanung Steinfurt-Burgsteinfurt
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Hanna Schwietert (Sachbearbeiterin)
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Wilfried Werning (Sachbearbeiter)
Stadtplanung Steinfurt-Borghorst
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