Einschulung
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind gem. § 41 SchulG bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und statten es angemessen aus.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.
Geburtszeitraum | Schuljahr |
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01.10.2012 bis 30.09.2013 | 2019/2020 |
01.10.2013 bis 30.09.2014 | 2020/2021 |
01.10.2014 bis 30.09.2015 | 2021/2022 |
01.10.2015 bis 30.09.2016 | 2022/2023 |
01.10.2016 bis 30.09.2017 | 2023/2024 |
01.10.2017 bis 30.09.2018 | 2024/2025 |
01.10.2018 bis 30.09.2019 | 2025/2026 |
Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder erhalten jeweils im Herbst des Jahres vor der regulären Einschulung eine Einladung zur Anmeldung ihrer Kinder an der gewünschten Schule und sind verpflichtet, diese Kinder anzumelden (auch dann, wenn das Kind noch nicht schulreif zu sein scheint). Eine Unterlassung der Anmeldung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wichtiger Hinweis: Bei der Schulanmeldung müssen die Kinder der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter vorgestellt werden. Bitte bringen Sie zur Anmeldung auch den Impfausweis Ihres Kindes und das Familienbuch bzw. die Geburtsurkunde mit.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es in der Kreisstadt Steinfurt keine Schulbezirke für Grundschulen mehr, somit ist nach dem Schulgesetz NRW grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
sowie nach Vereinbarung