Personenstandsregister im Stadtarchiv
Reform des Personenstandsrechts
Eine am 01.01. 2009 wirksam gewordene Reform des Personenstandsrechts machte es möglch, dass das Standesamt dem Stadtarchiv umfangreiche Personenstandsregister übergeben konnte. Der spezielle Wert der Geschichtsquelle besteht darin, dass in die Register seit dem 01.10.1874 alle in Steinfurt vorgekommenen Geburten, Heiraten und Sterbefälle aufgenommen wurden.
Somit lässt sich die komplette Bevölkerung Steinfurts (Burgsteinfurt, Borghorst, inklusive der Bauerschaften) dokumentieren.
- Geburtsregister 1874-1906
- Heiratsregister 1874-1936
- Sterberegister 1874-1986
Aus Gründen der Bestandserhaltung können aus den Registerbänden keine Kopien angefertigt werden. Daher werden die Personenstandsregister auch nicht im Original, sondern nur in digitalisierter Form vorgelegt. Von den Digitalisaten können auf Wunsch Papierausdrucke gegen Gebühr angefertigt werden.
Die aktuellen Register werden noch beim Standesamt geführt und sind für die Forschung nicht frei zugänglich.
wichtige Angaben der Personenstandsregister u. a.:
- vollständiger Name
- Geburtsorte
- aktuelle Adresse
- Religionzugehörigkeit
- Berufe
- Trauzeugen
- Todesursachen
Forschungsmöglichkeiten:
- Familienforschung (ca. 140 Jahre Familiengeschichte lassen sich zurückverfolgen)
- sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Forschung ( Demographie, Heiratverhalten zwischen dem katholischen Borghorst und dem evangelischen Burgsteinfurt, Wanderungsbewegungen)
- Arbeits- und Alltagsgeschichte (Welche Vornamen für Jungen und Mädchen waren im Jahr 1900 besonders beliebt ?)
nach vorheriger Terminvereinbarung
Gebühren:
Auskunft aus dem Personenstandsregister: 6,00 €
Beglaubigungen: 4,20 € je Registereintrag
Intensive Nachforschungen zur Ermittlung der Registernummer je Aufwand: 17,00 € - 66,00 €