Stadtgeschichte Burgsteinfurt
Graf Arnold IV. von Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt war der Typ des deutschen Renaissancefürsten, dessen Persönlichkeit nicht nur durch staatsmännische und militärische Bestrebungen gekennzeichnet ist, sondern auch durch religiöses Denken und wissenschaftlich-literarische Bildung. Besonders sollte er sich dabei der Verbreitung und Unterstützung des reformierten Glaubens widmen. Er genoß die Erziehung und Bildung, die ihn zu dieser Überzeugung führten.
Die Grafschaften Bentheim und Steinfurt, deren Herrschaft er mit seiner Volljährigkeit übernahm, waren seit Arnolds II. Übertritt 1544 lutherisch. Arnolds Mutter war Gräfin Anna von Tecklenburg, die Tochter des Grafen Konrad, der sich schon früh zum Luthertum bekannte. Nach dem frühen Tod seines Vaters Eberwin III. von Bentheim, Arnold war damals erst acht Jahre alt, sandte seine Mutter ihn, um ihm eine standesgemäße Erziehung zu geben, an den Hof des Herzogs Wilhelm nach Jülich, einen damals in Deutschland berühmten und einflußreichen, dem Protestantismus zuneigenden Fürstenhof. Die standesgemäße Erziehung bestand zu dieser Zeit aus den "guten Künsten, Sprachen und ritterlichen Übungen". Dies alles absolvierte der junge Graf unter Anleitung sowohl eines katholischen und als auch eines reformierten Lehrers.
Von 1571 - 72 besuchte Graf Arnold, wie damals üblich in Begleitung eines Hofmeisters, die von Johannes Sturm 1543 gegründete berühmte evangelische Akademie in Straßburg, einer Verbindung von Gymnasium und Hochschule, genannt Gymnasium Illustre, und studierte dort Theologie, Jura und Politik. Hier erhielt er die entscheidenden Eindrücke für sein religiöses und politisches Denken.
Die Straßburger Akademie war das leuchtende Vorbild für alle später gegründeten evangelischen Akademien in Rheinland, Westfalen und Holland. An dieser Schule hatte Calvin selbst von 1538 - 41 Vorlesungen gehalten. Auch für die 1584 in Herborn entstandene Hohe Schule ist Straßburg Vorbild gewesen. Einige Jahre später allerdings setzten sich in Straßburg die Lutheraner durch, und die calvinistischen Schüler und Studenten wichen auf andere Akademien aus.
Im Jahr 1575 trat Graf Arnold mit seiner Gemahlin Magdalena von Neuenahr und Limburg offiziell zum Calvinismus über. Die beiden Grafschaften, die durch Magdalenas Erbe an Arnold IV. fielen, waren bereits reformiert. Bis Graf Arnold seine Grafschaften Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt endgültig der reformierten Lehre unterstellt hatte, vergingen allerdings noch einige Jahre. Erst 1591 war dieser Prozeß abgeschlossen.
Die Verbreitung und Unterstützung des reformierten Glaubens war für Graf Arnold und seine Zeitgenossen in der Epoche der Glaubenskämpfe von entscheidender Bedeutung. Ein Blick in die westfälische ebenso wie in die übrige deutsche Geschichte zeigt, daß um diese Zeit die Konfessionszugehörigkeit der einzelnen Städte und Territorien durchaus noch nicht endgültig feststand. Die reichsfreien Städte im Herrschaftsgebiet des münsterischen Fürstbischofs waren noch überwiegend protestantisch. Und in Münster selbst war der Sieg über die Wiedertäufer durchaus nicht gleichzusetzen mit einem allgemeinen Sieg über den Protestantismus. Noch um 1600 waren große Teile der münsterischen Bürgerschaft evangelisch, und mindestens bis 1607 hielten die Protestanten im Rat der Stadt die Mehrheit. Dies änderte sich erst mit der unter Fürstbischof Ernst von Bayern zielstrebig betriebenen Gegenreformation.
1588 kamen die ersten Jesuiten nach Münster und übernahmen dort die Leitung des hochangesehenen Gymnasium Paulinum. Genau zum selben Zeitpunkt, nämlich im September 1588, nahm eine von Graf Arnold gegründete und in einem aufgehobenen Nonnenkloster angesiedelte Lateinschule in Schüttorf in der Grafschaft Bentheim ihren Unterricht auf. Dies war die erste Schulgründung des Grafen, bisher hatte er sich darauf beschränkt, den bestehenden Schulen Zuwendungen zu machen.
Daß diese Schule im Jahre 1591 geschlossen und nach Steinfurt verlegt wurde, hat schon zu vielen Spekulationen Anlaß gegeben, denn die historischen Quellen geben leider keine eindeutige Auskunft für die Gründe dieser Verlegung. Der Hinweis, daß die Schule in Schüttorf nicht sicher gewesen sei vor den Übergriffen der am spanisch-niederländischen Krieg beteiligten Truppen, greift nicht so recht, da Schüttorf eine ebensogut befestigte Stadt war wie Steinfurt, wenn dieses auch nicht so viele Überfälle und Plünderungen über sich ergehen lassen mußte wie die Grafschaft Bentheim zu dieser Zeit. Auch die hier und da angeführten kleineren Streitigkeiten der Schule mit den letzten noch im ehemaligen Klostergebäude wohnenden Schwestern oder mit der Stadt Schüttorf wegen deren Schulprivilegien können als Begründung nicht überzeugen. Vielmehr scheinen es die Zeichen der Zeit gewesen zu sein, die Graf Arnold hauptsächlich zu diesem Entschluß gebracht haben.
Eine ebensolche evangelische Akademie wie die in Herborn 1584 gegründete Gräflich Nassauische Hohe Schule, zu der Graf Arnold seine eigenen Söhne 1586 schickte, war für Nordwestdeutschland und das angrenzende Holland, das noch um Befreiung von den spanischen Unterdrückern kämpfte, sicher wünschenswert. Denn wer eine Lehre durchsetzen und verbreiten möchte, der braucht dazu die Bildungsinstitutionen; das wußten Katholiken wie Protestanten.
Die Gründung und Unterhaltung einer eigenen Akademie war zwar finanziell sehr aufwendig, gewährleistete aber andererseits für Arnold IV., der sich im Besitz von zahlreichen, über Nordwestdeutschland verstreuten Graf- und Herrschaften befand, die Ausbildung von Beamten in seinem Sinn, da er selbst als Gründer die Richtlinien der Schule bestimmen konnten. Die Ansiedlung der Hohen Schule in der gräflichen Residenz Steinfurt wertete zudem die Bedeutung der Grafschaft gegenüber dem katholischen Münsterland und dem Fürstbischof auf und unterstützte die Entwicklung zu einer Art geistigem Mittelpunkt für die Protestanten dieser Region.
Fällt schon auf, daß die Eröffnung der Schüttorfer Schule zeitlich zusammenfällt mit der Übernahme des Paulinums durch die Jesuiten, so stärkt die weiterhin zu beobachtende Parallelität beim Bau der Schule die These, daß es sich bei der Gründung der Hohen Schule in Steinfurt auch um eine deutliche Gegenaktion zu der von Münster aus nun verstärkt betriebenen Gegenreformation handelte. Sowohl der Neubau des Paulinums, dessen Schülerzahlen seit 1588 rasch gewachsen waren, als auch das Steinfurter Gymnasium Illustre entstanden in den Jahren 1591 - 93 und wurden zum Schuljahrsbeginn 1593 feierlich eingeweiht. Eigentlich eine erstaunlich kurze Bauzeit für ein so großes und repräsentatives Gebäude wie die Hohe Schule, das so auch nach außen sichtbar die Bedeutung der Schule unterstreicht.
Eine offizielle Gründungsurkunde der Hohen Schule ist nicht vorhanden. Graf Arnold gab allerdings seinen Motiven für die Schulgründung auf andere Weise öffentlich Ausdruck. Im Jahr 1605 - kurz vor seinem Tod - ließ er von dem münsterischen Bildhauer Berndt Katemann einen Monumentstein anfertigen und über dem Portal der Hohen Schule anbringen, dessen lateinische Inschrift an deren Gründung erinnert. Die Tafel befindet sich heute im Windfang des Gymnasium Arnoldinum. Sie lautet: "Pietate et iustitia. In honorem et laudem sanctissimae individuaeque Trinitatis Religionis orthodoxae et sapientiae literatae propagandae gratia Illustre hoc gymnasium Ecclesiae reipublicae christianae seminarium seu in academicos atque literarum studiosos omnes favoris munificentiaeque testimonium ad piam et aeternam Bentheimici itemque Teklaeburgici et Steinfurtiaci nominis memoriam fundavit et exstrui fecit inclytus ac generosissimus heros ac dominus Dominus Arnoldus comes in Bentheim, Teklaeburg, Steinfurt et Limburg, dominus in Rheda, Wevelinckhoven, Alpen et Helfenstein liber baro in Lennep, praefectus hereditarius coloniensis etc. Anno Christi MDXCI. Iustitia et patiens pietas est anchora nobis - Dt.: In Gottesfurcht und Gerechtigkeit. Zu Lob und Ehre der heiligsten, untrennbaren Dreifaltigkeit. Um die rechtgläubige Religion und um wahre Gelehrsamkeit zu verbreiten hat diese Hohe Schule als eine Pflanzstätte der Kirche und des christlichen Staates oder als Zeugnis der Gunst und Freigebigkeit gegenüber allen Akademikern und Gelehrten zum frommen und ewigen Gedenken an das Haus Bentheim und ebenso Tecklenburg und Steinfurt gegründet und errichten lassen der allbekannte und hochedle Ehrenmann und Gebieter Herr Graf Arnold von Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg, Herr von Rheda, Wevelinghoven, Alpen und Helfenstein, Freiherr von Lennep, Erbvogt zu Köln etc. Im Jahre Christi 1591. Gerechtigkeit und ein geduldiger, frommer Sinn sind für uns ein Anker."
Ein solches Gymnasium Illustre, zu deutsch Hohe Schule, war eine bei den evangelischen Reichsständen Deutschlands damals sehr beliebte Schulform. Am Ende des 16. und im Verlauf des 17. Jahrhunderts wurden noch zahlreiche solcher Akademien gegründet, so etwa in Dortmund, Hamm, Hanau, Lingen etc. Sie wurden fast alle später in Gymnasien umgewandelt. Lediglich die Akademie in Rinteln besaß das Privileg, sich Universität nennen zu dürfen. Dieses Recht der Universitätsgründung mußte vom Kaiser teuer erkauft werden und wurde an protestantische Landesherren nur widerwillig vergeben, im einen oder anderen Falle sogar zurückgezogen. So entstanden die Hohen Schulen, für die man keine kaiserlichen Privilegien brauchte, die sich in Niveau, Lehrformen und Inhalten allerdings nicht von Universitäten unterschieden und die für die Absolventen den Vorteil hatten, daß man nach Beendigung des gymnasialen Teils nicht an eine weit entfernte Universität reisen mußte, sondern im eigenen Lande bleiben konnte.
Es gab dieselben Fakultäten wie an den damaligen Universitäten: Theologie, Jura, Philosophie, Geschichte und Beredsamkeit; Vorlesungen in Physik, Geometrie und Astronomie zählten zur Philosophie. Oft mußten, wie in Steinfurt auch, die Philosophieprofessoren den Fachbereich Geschichte und Beredsamkeit mit übernehmen. In Steinfurt gab es auch eine medizinische Fakultät, sie war allerdings von geringer Bedeutung. Der einzige wirkliche Unterschied zur Universität bestand darin, daß eine Hohe Schule keine akademischen Grade verleihen konnte. In Steinfurt konnte man seine Studien mit einer Dissertation und deren öffentlicher Disputation abschließen, nur den Doktortitel konnte man damit nicht erwerben. Dies stellte allerdings zunächst kein Problem dar, konnten die Studenten doch in der Regel ohne größeren Aufwand den Doktortitel einer holländischen Universität, so etwa in Groningen, erlangen, indem sie die in Steinfurt erstellte Dissertation dort vorwiesen. Das änderte sich ab 1720, als die holländischen Universitäten vorweg ein zweijähriges Studium verlangten. Diese Verordnung geriet der Steinfurter Hohen Schule sehr zum Nachteil und sollte sich als eine der Hauptursachen für ihren Verfall erweisen.
Mit der Verlegung von Schüttorf nach Steinfurt war eine Umstrukturierung der Schule verbunden, sie wurde, wie man heute sagen würde, aufgestockt. Aus den sieben Klassen der Lateinschule wurden jetzt sechs Klassen in der unteren Stufe für die Knaben ab sechs bis sieben Jahren. Zu dieser sogenannten "schola classica" gehörte noch eine Klasse für die "teutschen Knaben", eine Art Elementarschule, in der die Schüler wohl vor allem Lesen lernten. Bis etwa 1760 war Latein die offizielle Schulsprache. Unterricht in der Muttersprache wurde zu keiner Zeit erteilt, eigentlich doch erstaunlich, da Graf Arnolds Sohn Wilhelm Heinrich schon früh Mitglied des Palmenordens, auch Fruchtbringende Gesellschaft genannt, geworden war, der sich zum Ziel gesetzt hatte, den Gebrauch der deutschen Sprache zu unterstützen und durchzusetzen. Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen, der Begründer dieser Gesellschaft, war mit seiner Schwester Amoena verheiratet. Offenbar haben sich aber diese löblichen Ziele nicht bis auf die Schulebene umsetzen lassen; die Gelehrten blieben weiter bei ihrem Latein. Neun Jahre lang gab es feste Lehrstunden. Daran schlossen sich für die Jünglinge von 16 - 21 Jahren in der sogenannten schola publica Vorlesungen in allen schon erwähnten damals üblichen Zweigen der Wissenschaft an.
Im ersten Jahrhundert des Bestehens der Hohen Schule überwog deutlich der theologische, im zweiten der juristische Fachbereich. Beide Disziplinen waren wegen der Enklavesituation Steinfurts von größter Bedeutung. Daß es für die Diasporagemeinde im Jahrhundert des Glaubenskampfes notwendig war, eigene Theologen auszubilden, wurde schon erwähnt. Auf juristischem Gebiet bestand allerdings seit längerer Zeit eine ähnliche konfrontative Situation. Die Grafschaft unterstand aufgrund ihrer 1495 erworbenen Reichsunmittelbarkeit nicht der weltlichen Rechtsprechung des Fürstbischofs, was aber beständig von münsterischer Seite angezweifelt oder einfach unterlaufen wurde. Daher kam es immer wieder zu Streitigkeiten und Prozessen, und deshalb brauchte Steinfurt für die Sicherung seiner Existenz sowohl gute Theologen als auch Juristen.
Trotz der fast immer erheblich angespannten Finanzlage seiner Grafschaften gab der Graf seiner Schule eine gute finanzielle Grundlage. Seine zahlreichen Stiftungen und Schenkungen erreichten eine Summe von insgesamt über 30 000 Reichstaler, für die damalige Zeit eine sehr große Summe. Er vergab zur Unterstützung ärmerer Schüler und Studenten zahlreiche Stipendien, die Stipendiaten allerdings mußten sich dann ihrerseits verpflichten, nach Abschluß ihrer Ausbildung in den Kirchen- oder Staatsdienst einzutreten. Später, bei verschlechterter Finanzlage wurden fast nur noch Stipendien an die Söhne gräflicher Beamter, gar keine mehr an Ausländer vergeben. Graf Arnold behielt sich als Patron der Schule die Verfügung über die Einkünfte, die Gestaltung des Lehrplans und die Berufung der Professoren sowie die Anstellung der Lehrer vor.
Nach dem Tode des Grafen Arnold übernahmen seine fünf Söhne sowohl die Regierung seiner Länder als auch das Patronat der Hohen Schule gemeinsam. In der am 20.12.1607 unterzeichneten Urkunde versprechen sie, das Werk des Vaters, wie er es testamentarisch verfügt habe, fortzuführen. Dies Dokument kann als erweiterte Gründungsurkunde gelten und gibt der Schule eine eigenständige Verfassung. Darin bestimmen sie, daß das Rektorat jährlich unter ihnen wechseln sollte. Diese Tradition wurde beibehalten, auch während des Familienzwistes übernahm jeweils das Oberhaupt einer der drei Linien der Familie das Amt des "Rector magnificentissimus". Das Patronat der Hohen Schule blieb während ihres gesamten Bestehens immer Copatronat, wichtige Beschlüsse konnten nur gemeinsam gefaßt werden. Da die Familienmitglieder wegen verstreuter Wohnsitze das Amt des Rektors nicht wirklich wahrnehmen konnten, verfügt die Urkunde von 1607 eine Vertretung durch den Senat oder Schulrat, der aus den Professoren unter Vorsitz des Prorektors, also des Schulleiters bestand. Der Senat erhielt somit eine große Bedeutung und außerordentliche Machtbefugnis und die Schule eine weitgehende Selbstverwaltung.
Die Privilegien, die die Angehörigen der Hohen Schule genossen, führten zu mannigfachen Auseinandersetzungen mit der Stadt und den jeweiligen Grafen. Privilegien wie z.B. die Befreiung von Stadtlasten, Dienstleistungen und Steuern, von Einquartierung in Kriegszeiten usw. waren andererseits notwendig, da die Gehälter so niedrig waren. Die Angehörigen der Schule waren deshalb großenteils gleichzeitig gräfliche Beamte, Richter, Notare oder Hofprediger und bezogen dann als solche noch weitere Gehälter.
Der Senat als Selbstverwaltungsgremium besaß auch das Recht der eigenen Gerichtsbarkeit. Die Mitglieder der Schule waren auf diese Weise unabhängig von der gräflichen (landesherrlichen) wie der städtischen Rechtsprechung. Eine Ausnahme bildeten die Fälle, die "auf Haut und Haar gehen", also schwere Verbrechen. Als Zeichen der eigenen Gerichtshoheit besaß die Hohe Schule wie andere Akademien und Universitäten zu jener Zeit ein silbernes Zepter, das bei offiziellen Anlässen (z. B. Rektoratswechsel am Arnolditag, 18.Juli, oder Kirchenfeste) der Pedell dem Prorektor als dem Leiter der Schule vorauszutragen hatte. Für solche Ereignisse besaß der Pedell extra ein feierliches Gewand. Am Arnoldifest, das jährlich zum Andenken an den Gründer stattfand, wurde das Zepter mit einem Seidenband geschmückt. Dies Zepter hatten die fünf Söhne des Grafen Arnold der Hohen Schule gestiftet, als sie 1607 gemeinsam das Patronat übernahmen. Ihre Namen sind in den mit kunstvollen Renaissanceelementen verzierten Stab eingraviert. Das Zepter kann heute im Stadtmuseum besichtigt werden.
Die großzügige und weitsichtig angelegte Gründung des Grafen Arnold erlebte jedoch schon in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges einen Niedergang und flüchtete an ihren Ursprungsort Schüttorf, woher sie 1651 zurückkehrte. Eine zweite Blüteperiode folgte bis 1720, als infolge der erwähnten niederländischen Studienforderung der langsame Tod der Schule eingeleitet wurde. Einer formellen Aufhebung bedurfte es schließlich nicht mehr. Um 1800 studierte niemand mehr an dieser Hochschule.