Wasserversorgungskonzept der Kreisstadt Steinfurt

Die Kreisstadt Steinfurt ist gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen, welches den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung darstellt.

Die Pflicht zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes wurde erstmals zum 1. Januar 2018 gefordert. Der Rat hat das Konzept in der Sitzung am 17.05.2018 beschlossen.

Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erfolgte mit Verfügung vom 11.05.2020. Das Wasserversorgungskonzept wurde nicht beanstandet. Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt alle 6 Jahre.

Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet die wesentlichen Angaben, um nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet der Kreisstadt Steinfurt die derzeitige und zukünftige öffentliche Wasserversorgung sichergestellt wird.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Wasserversorgungsgebiet
  • Beschreibung Wasserversorgungssystem
  • Wasserabgabe und Wasserbedarf
  • Wasserdargebot und zukünftige Veränderungen (Wasserbilanz)
  • Wasserüberwachung und Beschaffenheit Rohwasser/ Trinkwasser
  • Wassertransport und Wasserverteilung
  • Gefährdungsanalyse
  • Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

Das Wasserversorgungskonzept steht zum Download zur Verfügung.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-370

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

Andreas Meyer (Kämmerer)
Telefon 02552 / 925-131
  • Fachdienstleiter
Mareike Paßlick (stellvertretende Fachdienstleiterin)
Telefon 02552 / 925-133
  • Teamleiterin