Eheschließung
Sie möchten heiraten?
Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dem mindestens ein Eheschließender seinen Wohnsitz gemeldet hat.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin angemeldet werden.
In Steinfurt können Sie sich im Trauzimmer des Rathauses trauen lassen oder aber auch außerhalb des Rathauses Ihre " Traumhochzeit " feiern.
Wann kann geheiratet werden?
Trauungen sind möglich von Montag - Freitag während der Öffnungszeiten, außerdem
- jeden 1. und 4. Samstag im Monat von 10:00 - 15:00 Uhr
- und jeden 2. Freitag im Monat bis 15:00 Uhr.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Wenn Sie deutsch (ohne Migrationshintergrund) und ledig sind benötigen Sie
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt; darf bei Anmeldung der Ehe nicht älter als 6 Monate sein )
des Weiteren
- bei Geschiedenen eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) und das Scheidungsurteil,
- bei Verwitweten eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und die Sterbeurkunde,
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- sowie eine erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes,
- evtl. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen das Standesamt gerne Auskunft.
Zur Anmeldung der Eheschließung bitten wir um vorherige Terminabsprache!
Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.
Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)