Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Sie sind ledig oder geschieden und erwarten ein Kind?
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor Geburt des Kindes beim Standesamt beurkundet werden.
Sie ist von beiden Elternteilen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes abzugeben.
Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
Bitte vereinbaren Sie für die Vaterschaftsanerkennung einen Termin beim Standesamt.
Mitzubringen sind:
- Mutterpass
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- gültige Personalausweise
- ein Nachweis, dass die Mutter des Kindes ledig/geschieden ist
(erweiterte Meldebescheinigung, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk/Scheidungsurteil)
Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.
Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)