Zuschüsse für besondere Initiativen im Kulturbereich der Kreisstadt Steinfurt
Für alle Veranstalter von besonderen kulturellen Aktivitäten, gleich ob Vereine, freie Gruppen oder Einzelpersonen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für das folgende Jahr nach den Richtlinien zu stellen.
Die Förderung bezieht sich auf ortsbezogene Programme und Projekte, jedoch nicht auf allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die sich ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten. Die Zuschüsse werden für einzelne kulturelle Aktivitäten, die als Ergänzung zum herkömmlichen Kulturangebot durchgeführt werden, insbesondere ortsübergreifende und / oder mit Aussicht auf Breitenwirkung ausgerichtete Maßnahmen gewährt. Es sollen dabei vorrangig Projekte gefördert werden, an denen mehre Veranstalter beteiligt sind.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Vereinigungen, Gesellschaften und Gruppen, auch solche mit nicht fester Organisationsstruktur. Aus dem Antrag sollten neben den üblichen Daten des Antragstellers bzw. bei Gruppen des verantwortlichen Projektleiters, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie Veranstaltungsorte und Einzeltermine ersichtlich sein.
Über die Förderung entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport der Kreisstadt Steinfurt. Eine Förderung ist jedoch abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Anträge sind schriftlich bis zum 01. Dezember eines Jahres bei den Kulturbeauftragten der Kreisstadt Steinfurt einzureichen.
Weitere Informationen können Sie auch den Kulturförderungsrichtlinien unter Formulare/Downloads entnehmen.
sowie nach Vereinbarung