Auskünfte aus dem Einwohnermelderegister
Das aktuelle Melderegister der Kreisstadt Steinfurt enthält die Daten von Einwohnern, die in Steinfurt gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Im Falle von Melderegisterauskünften erhalten Dritte in einem fest umrissenen Umfang Auskünfte aus dem städtischen Melderegister zu einer bestimmten Person.
Es wird unterschieden zwischen
- einfacher Melderegisterauskunft
- erweiterter Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht), damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft. Diese kann zusätzlich zu denen der einfachen Melderegister-Auskunft folgende Daten umfassen:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (ausschließlich Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit(en)
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und –ort
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nach dem Meldegesetz nur dann zulässig, wenn der Anfragende erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Gebühren:
- einfache Auskunft: 11,00 €
- erweiterte Auskunft: 15,00 €
- Auskunft die einen höheren Aufwand benötigt: 15,00 bis 50,00 €