Handwerker-Parkausweis
Einen bundesweit einmaligen Handwerker-Parkausweis, der für die gesamte Region Münsterland gilt, haben die Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster in Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften geschaffen. Er erspart Betrieben und öffentlichen Verwaltungen Zeit, Geld und bürokratischen Aufwand.
Handwerksbetriebe, die an mehreren Orten tätig sind, mussten bislang für alle Städte und Gemeinden jeweils eigene Parkgenehmigungen beantragen. Im Extremfall hätten Anträge und Gebühren bei zwanzig Straßenverkehrsbehörden größerer Städte, in Kreisverwaltungen und bei der Stadt Münster fällig werden können. Jetzt stellt das Straßenverkehrsamt, in dessen Bereich ein Betrieb seinen Sitz hat, einen Ausweis aus für alle Kommunen mit zusammen rund 1,6 Millionen Einwohnern aus.
Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen
Jeder Parkausweis gilt ausschließlich für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls vier Ersatzfahrzeuge. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit nur für jeweils das Fahrzeug gültig, in dem er ausgelegt wird.
Der Handwerker-Parkausweis kann formlos schriftlich oder persönlich beantragt werden. Zur Vereinfachung wird ein Antragsvordruck im PDF-Format angeboten.
Für Anträge von Handwerksbetrieben, die ihren Betriebssitz in den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine oder Steinfurt haben, ist das jeweilige örtliche Ordnungsamt auch für die Ausstellung des Ausweises zuständig. Für alle Handwerksbetriebe, die ihren Betriebssitz in den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Steinfurt haben, werden die Ausweise durch das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt ausgefertigt. Diese Anträge können in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (Rathaus) am Firmensitz gestellt werden.
Die Gebühr von 150,00 Euro pro Ausfertigung wird mit der Zusendung des Ausweises beziehunsgsweise der Ausweise durch einen Bescheid erhoben und kann dann überwiesen werden.
sowie nach Vereinbarung