Mahnwesen
Sofern eine offene Forderung nicht fristgerecht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird, ist die Stadtkasse aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, zeitnah zu mahnen. Wenn Sie Fragen zur Art oder Höhe der Forderung haben, wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Fachdienst.
Eine Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen ist kein Verwaltungsakt und grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht mit der Aufgabe der Mahnung zur Post. Auf Mahngebühren kann generell nicht verzichtet werden.
Um eine ordnungsgemäße Zuordnung Ihrer Zahlung durch die Stadtkasse zu gewährleisten, geben Sie bitte immer den genannten Verwendungszweck an. Nur so können Sie Mahnungen und die damit anfallenden zusätzlichen Kosten vermeiden. Gehen Zahlungen erst nach den Fälligkeitsterminen ein, sind die entstandenen Kosten von Ihnen ebenfalls zu zahlen. Mit Ihren Zahlungen werden immer erst die Nebenforderungen ausgeglichen.