Psychisch Kranken Gesetz
Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen, sind in dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) geregelt.
Die Hilfen obliegen für den Bereich der Kreisstadt Steinfurt dem Gesundheitsamt des Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon 02551/69-0 und werden dort insbesondere durch den Sozialpsychiatrischen Dienst geleistet.
Sofern durch das krankheitsbedingte Verhalten eines Betroffenen ("psychische Erkrankung") eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht ("Fremdgefährdung"), kann eine Unterbringung in ein Fachkrankenhaus auch gegen den Willen des Erkrankten auf Antrag der Ordnungsbehörde durch das Amtsgericht Steinfurt angeordnet werden.
Bei Gefahr im Verzuge kann eine Unterbringung auch durch die örtliche Ordnungsbehörde vorgenommen werden. In beiden Fällen bedarf es hierfür eines ärtzlichen Zeugnisses.
In derartigen Krisensituationen sollte eine direkte Kontaktaufnahme entweder zum hiesigen Fachdienst Sicherheit & Ordnung, zur Kreispolizeibehörde Steinfurt, Polizeiwache Steinfurt, Telefon 02551/15-0, oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgen.
sowie nach Vereinbarung